Derzeit flattern Haus-, Hof- und Grundbesitzern im Landkreis Kronach – wie überall in Deutschland – nach und nach ihre neuen Grundsteuerbescheide ins Haus. Denn zum 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer reformiert und komplett neu berechnet. Deshalb mussten alle Bürger, die Grund oder Gebäude besitzen, zwischen 1. Juli 2022 und 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Und, wie fast immer im Steuerrecht, ist es kompliziert: Es gibt nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Berechnungsmodelle, auch ihren Hebesatz legt jede Stadt und jede Gemeinde selbst fest. Bernd Rebhan (CSU), Kronacher Kreisvorsitzender des Bayerischen Gemeindetags und Küpser Bürgermeister, erklärt, was dahintersteckt und warum die Neuordnung aus seiner Sicht trotzdem sinnvoll – und vor allem fairer – ist.