Ein dreijähriges Mädchen aus Dinslaken wird im Keller eingesperrt und stirbt. Jetzt stehen die Eltern vor Gericht. Die Anklage lautet auf Mord.
Das Mädchen war am 1. Oktober vergangenen Jahres gestorben. Es soll an seinem Erbrochenen erstickt sein. In der Anklage ist von „pseudoerzieherischen Maßnahmen“ die Rede.
Zum Prozessauftakt vor dem Duisburger Schwurgericht haben die 40-jährigen, deutschen Angeklagten zu den Vorwürfen geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftlichen Mord vor.
Der angeklagte Vater hatte die Leiche seiner Tochter im Kanal bei Oberhausen versenkt, wo sie später von Tauchern geborgen wurde. Danach hatte er sich der Polizei gestellt. Der mitangeklagten Mutter wird vorgeworfen, ihren Mann zu den Taten „ermuntert“ zu haben. Mit den Urteilen ist voraussichtlich Mitte Mai zu rechnen.