Diskussion um Mundschutz Klarsicht-Maske ist rechtmäßig

Christine Rosensprung in der Geschäftsstelle der Neuen Presse im Steinweg. Ihre Klarsicht-Mund-Nasen-Bedeckung darf laut Bayerischem Gesundheitsministerium verwendet werden. Foto: /Steffi Wolf

Weil sie immer wieder auf ihre besondere Maske angesprochen wird, geht eine Coburgerin jetzt in die Offensive. Ihr durchsichtiger Schutz ist auch von behördlicher Seite abgesegnet.

 
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Coburg - Wenn Christine Rosensprung in diesen Tagen in der Coburger Innenstadt unterwegs ist, dann wird sie nicht selten mit fragenden Blicken konfrontiert. Statt einer Maske aus Stoff trägt sie eine Klarsicht-Mund-Nasen-Bedeckung. Diese liegt eng auf Nasenrücken und Wangen auf und reicht auch über das Kinn hinaus. Die sogenannte Smile-By-Ego-Bedeckung erleichtert der Coburgerin vor allem das Tragen ihrer Brille. „Diese beschlägt jetzt nicht mehr – das ist ein Segen“, bekennt sie.

Problemlos einkaufen oder mit dem Bus fahren kann sie aber trotzdem nicht. „Ich werde immer wieder darauf angesprochen, dass ich mit dieser Maske nicht eintreten darf“, erzählt sie. In solchen Fällen greift sie dann umgehend in ihre Handtasche und befördert ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu Tage. In dem Schriftstück teilt das Ministerium mit, dass die Smile-By-Ego-Bedeckung alle Kriterien erfüllt, um als Mund-Nasen-Bedeckung akzeptiert zu werden. So decke diese den Mund-Nasen-Bereich vollständig ab und leite die Ausatemluft und deren Luftstrom um oder ab. Außerdem „reduziert beziehungsweise entschleunigt sie die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Tröpfchenauswurfs beim Husten oder Niesen.“ Daher handele es sich eher um eine Mund-Nasen-Abdeckung im Sinne einer Alltagsmaske als um ein Gesichtsschutzvisier. Diese sind nämlich ohne das zusätzliche Tragen einer Mund-Nasen-Maske nicht für den Einsatz in maskenpflichtigen Bereichen zugelassen.

Auch im Coburger Ordnungsamt war Christine Rosensprung vorstellig, um sich das Okay für das Tragen ihrer Klarsichtmaske geben zu lassen. „Es gibt immer wieder Fragen, welche Mund-Nasen-Bedeckungen erlaubt sind und welche nicht“, bekennt Ehrenfried Kaiser vom Ordnungsamt der Stadt auf Anfrage der Neuen Presse. Im Fall von Frau Rosensprung sei die Bedeckung so konzipiert, dass sie eng an Mund und Nase anliegt und damit einen Schutz biete. „Wir empfehlen Fragestellern immer, sich die Masken genau anzuschauen, ob sie Kriterien für einen Mund-Nase-Schutz erfüllen“, so Kaiser.

Während solche Klarsicht-Masken in Coburg noch eher selten sind, hat Christine Rosensprung in der Bamberger Innenstadt schon viele Passanten damit gesehen. „Dort werden sie auch in einem großen Einkaufszentrum verkauft“, weiß sie. Aber auch in der Coburger Innenstadt seien sie mittlerweile bei einem Modehaus erhältlich.

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