Hätte der Mord an der zehn Jahre alten Lena im Wunsiedler Kinderheim Sankt Josef verhindert werden können? Zumindest im Falle des einen, elf Jahre alten Tatverdächtigen scheint sich der Verdacht zu konkretisieren. „Bei der Staatsanwaltschaft ist eine Strafanzeige eingegangen. In dieser werden Pflichtverletzungen durch Aufsichtsbehörden angeführt, die geprüft werden“, teilt Staatsanwalt Matthias Goers auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Näher will er sich nicht äußern. Darüber hinaus würden allerdings ohnehin alle Aspekte aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes von Amts wegen geprüft. Übersetzt heißt dies, dass die Staatsanwaltschaft das Handeln der Verantwortlichen aller im Fall der kleinen Lena beteiligten Behörden und Stellen analysiert. Dies sind unter anderem die Zuständigen im Jugendamt, des Kinder- und Jugendhilfezentrums Sankt Josef, des Familiengerichts und in der Bezirksklinik Bayreuth, in der der Elfjährige mutmaßliche Täter offenbar untergebracht war, bevor er nach Wunsiedel kam.