Haßfurt - Hat ein 57-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis mit verbotenen Anabolika gehandelt? Das Schöffengericht am Amtsgericht konnte diesen Vorwurf der Staatsanwaltschaft München am Mittwoch dem Angeklagten trotz erdrückender Indizien nicht nachweisen und sprach ihn daher in diesem Anklagepunkt frei. Verurteilt wurde der Angeklagte „nur“ wegen des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes von Dopingmitteln zu einer sechsmonatige Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er 2000 Euro an die Drogentherapieeinrichtung Schloss Eichelsdorf bezahlen.