Doppelpass Im Zweifelsfall zur Bundeswehr?

Wer die doppelte Staatsbürgerschaft, also zwei Pässe, hat, muss im Zweifelsfall dort zur Armee einrücken, wo er sich hauptsächlich aufhält. Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Wer die doppelte Staatsbürgerschaft hat, muss gegebenenfalls in die Armee einrücken. Im Verteidigungsfall gilt: Es zählt der Hauptwohnsitz.

 
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