Auf der Anklagebank räumte der nicht vorbestrafte Angeklagte den Vorwurf ein. Es sollte ein „mehrtägiges, rauschendes Fest“ werden – im wahrsten Sinn des Wortes. Ein alter Freund, den er seit Kindestagen kenne, habe den Stoff vorbeigebracht, sagte der Angeklagte vor Gericht. Was er wohl nicht wusste: Der Dealer war schon seit Längerem im Visier der Polizei. Bei den Ermittlungen gegen ihn stießen die Beamten auch auf das Geschäft mit dem Angeklagten und dessen Lebensgefährtin. Er selbst habe weder zuvor noch nach der Geburtstagsfeier Drogen konsumiert. „Es war eine einmalige Geschichte – nur auf der Party“, gab er an. Es sei wohl so etwas wie „ein Bierfässle in Pulverform“ gewesen, was den Gästen angeboten wurde, resümierte der Vorsitzende. Der Gefahren sei man sich wohl nicht bewusst gewesen. „Speed“ sei eine gefährliche Droge mit Langzeitfolgen. Sie könne schwarze Löcher im Gehirn zur Folge haben, Zähne fallen aus, die Haut werde blass. „Das ist nichts Harmloses. Das war eine dumme Idee“, schrieb er dem Angeklagten hinter die Ohren.