Es sei die jeweilige Schulleitung, die darüber entscheide, wann und ob der Unterricht weitergehe - "gegebenenfalls in Abstimmung beziehungsweise durch Beratung der Polizei", sagte eine Sprecherin der Landespolizeidirektion. "Erst wenn tatsächlich ein schädigendes Ereignis unmittelbar bevorsteht oder bereits begonnen hat, übernimmt die Polizei die alleinige Verantwortung für die erforderlichen gefahrenabwehrenden Maßnahmen und trifft die notwendigen Entscheidungen eigenständig."
Der Sprecher des Bildungsministeriums dagegen sagte, sobald nach einer Bombendrohung Polizisten vor Ort seien, würden diese darüber entscheiden, was an den betroffenen Schulen weiter geschehe. "Mit Eintreffen der Polizei übernimmt diese die Leitung des Einsatzes."
Spürhunde kommen nicht automatisch zum Einsatz
Ob die Polizei nach einer Bombendrohung Spürhunde durch ein Gebäude schickt oder nicht, ist nach Angaben der Landespolizeidirektion abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Sie würden beispielsweise dann durch ein Gebäude geführt, wenn dort Unregelmäßigkeiten festgestellt worden seien, sagte die Sprecherin der Landespolizeidirektion. Sollte es erforderlich sein, könnten auch Spürhunde aus anderen Bundesländern angefordert werden, um die Thüringer Polizei zu unterstützen. Das sei in der Vergangenheit aber nicht nötig gewesen. "Bisher konnten alle Einsatzlagen im Zusammengang mit Bombendrohungen in Thüringen mit eigenen Kräften und Mitteln abgearbeitet werden."
Die Vorfälle sorgten für Angst unter Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrern, sagte Bildungsminister Helmut Holter (Linke). "Wichtig sind daher jetzt vor allem schnelle Ermittlungserfolge. Der Rechtsstaat muss unmissverständlich klarmachen: Die Bedrohung von Schulen ist nicht hinnehmbar und wird scharf verfolgt."