Das sei auch der Grund dafür gewesen, dass sie von dem anstehenden Gerichtstermin nichts gewusst habe und erst von der Polizei geholt werden musste. Möglicherweise glaubt sie an eine Verschwörung der Nachbarn. Nebenbei erfuhr man auch, dass die Frau schon einmal einen Nervenzusammenbruch erlitten hatte.
In ihrem Plädoyer sprach Oberstaatsanwältin Tanja Zechnall von einem minder schweren Fall von gefährlicher Körperverletzung. Offenbar habe sich die nicht vorbestrafte Frau in einer „psychischen Ausnahmesituation“ befunden, meinte sie. Abschließend beantragte sie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 60 Euro, was insgesamt 7200 Euro ergibt.
Bei der Urteilsbegründung erläuterte der Vorsitzende den „ungewöhnlichen“ Richterspruch. Wie die Staatsanwaltschaft ging auch er davon aus, dass der geschlagene Nachbar die Wahrheit gesagt und dass die Frau eine gefährliche Körperverletzung begangen habe. Er schloss sich ebenfalls dem vorgeschlagenen Strafmaß an, stellte die Geldstrafe aber unter „Vorbehalt“. Dies bedeutet, dass sie erst einmal nichts zahlen muss. Allerdings wird die Summe sofort fällig, falls sie sich erneut strafbar macht. Insofern hängt diese Strafe wie ein Damoklesschwert über der Verurteilten. Eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ kann dann ausgesprochen werden, es besondere strafmildernde Umstände gibt und wenn zu erwarten ist, dass der Täter keine weiteren Straftaten begehen wird. Zudem informierte der Richter die Frau, dass er die Betreuungsbehörde einschalten werde. Aber er machte auch klar: „Vor Gericht geht es ums Strafen, bei der Betreuung geht es um Hilfe!“
Das Urteil wurde von allen Beteiligten angenommen und ist damit rechtskräftig.