Doch was ist geschehen? Die Anklage geht von folgendem Sachverhalt aus: „Es ist etwas ganz Schlimmes passiert“. Die junge Frau, die wir Inga nennen wollen, ist damals völlig fertig. Die Augen verweint, die Schminke zerlaufen, weinend vor Schmerzen und Enttäuschung, sogar zitternd vor Furcht. Eigentlich sollte sie jetzt arbeiten. Aber daran ist nicht zu denken. Inga erzählt ihrer Freundin, was ihr rund zwei Stunden zuvor geschehen ist. Bei einem Kurzbesuch bei ihrem ehemaligen Lebensgefährten will sie nur einige Kleidungsstücke holen. Er aber lässt sie nicht gehen, schreit sie an und beschimpft sie. Im Wohnzimmer legt er mit Faustschlägen auf ihre Oberschenkel nach. Da sitzt sie gerade auf der Couch. Er aber durchstöbert ihr Smartphone und findet Small Talk mit einem Ex-Freund Ingas. Das bringt das Fass zum Überlaufen. Er zerrt sie ohne Rücksicht an den Haaren in den Flur. Dort nimmt er ein gerahmtes Foto aus besseren Tagen von der Wand. Damit schlägt er ihr mehrfach auf den Kopf, bis der Holzrahmen nachgibt. Damit gehen auch die Erinnerungen an eineinhalb Jahre Beziehung zu Bruch. Inga kann mit ihren Armen Schlimmeres verhindern, entkommt aus der Wohnung. Die Freundin sieht die Blessuren und beschließt, dass Inga sofort ins Krankenhaus muss. Weniger wegen der Verletzungen, die schlimm aussehen, aber nicht lebensbedrohlich sind: Schürfwunden, Prellungen, Blutergüsse, über den ganzen Körper verteilt, eine leichte Gehirnerschütterung.