Auch in Ebern gebe es immer wieder Probleme, wenn es um ein Abweichen von der Innerortshöchstgeschwindigkeit von 50 km/h gehe, weswegen der Beschluss im Gremium einhellig gefallen sei. „Besonders bei Kreisstraßen und anderen übergeordneten Straßen innerorts sind wir in unserer Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt, da die Verkehrsbehörde im Landratsamt hier zuständig ist und sie sehr genau die geltenden Vorgaben vertritt, oft die Ausnahmen bei konkreten Gefährdungen beziehungsweise vor sozialen Einrichtungen auch noch sehr eng auslegt und keine Geschwindigkeitsbeschränkungen zulässt“, argumentiert Hennemann in seinem aktuellen Statement an die Presse. Auch die Stellungnahmen der Polizei bei Gemeindestraßen würden dieser Regelung folgen. „Die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sollten unbedingt verändert werden, um den Gemeinden hier Entscheidungsfreiheit zu geben und angemessen reagieren zu können“, erklärt Bürgermeister Jürgen Hennemann. „Wir haben beispielsweise in unserem Stadtteil Eyrichshof in der Kurzewinder Straße die Situation, dass wir eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 h/km nach der Ortseinfahrt angebracht haben, die nicht den geltenden Regeln entspricht und eigentlich weg müsste, obwohl diese jeder für sinnvoll erachtet.“ Die Bürger fordern laut Hennemann sogar eine Ausweitung. Dieses Schreiben ging, laut Hennemann, an die Initiative nach Leipzig: Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ – Erklärung der Stadt Ebern und Wunsch nach Mitzeichnung des Positionspapiers.• 1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.• 2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume. • 3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.• 4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (unter anderem zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.