Um in Deutschland Richter zu werden, muss man entweder beide juristische Staatsexamen mit einer weit überdurchschnittlichen Abschlussnote bestehen – oder man wird zum Schöffen berufen. Bei Straftaten mit einem möglichen Strafmaß von bis zu vier Jahren teilen sich zwei solche ehrenamtliche Laienrichter zusammen mit einem Berufsrichter die Verantwortung. Hierfür benötigen Schöffen kein Studium. Stattdessen müssen sie sich, um für das Amt infrage zu kommen, nur zum richtigen Zeitpunkt bei ihrer Heimatgemeinde bewerben sowie eine Reihe persönlicher Qualifikationen erfüllen. Derzeit sucht die Stadt Kronach für die 2024 anstehende Schöffenperiode des Amtsgerichts Kronach passende Bewerber. Gebraucht werden hier zehn Hauptschöffen sowie zehn Ersatzschöffen.