An den Kosten hat sich auch das Erzbistum beteiligt. "Es ist gut und richtig, an die unschuldigen Opfer zu erinnern", sagt Domkapitular Dr. Norbert Jung, als Leiter der Hauptabteilung für Kunst, Kultur und Orden von Amts wegen Experte zum Thema Hexenverfolgung. Jung weiter: "Auch in unserer Zeit muss leider immer wieder deutlich gemacht werden: Gewalt im Namen Gottes darf nicht sein!" Neben der Aufklärung über "Fehlentwicklungen in der Geschichte" bleibe es stetige Aufgabe für die Kirche, sich gegen politischen und religiösen Fanatismus zu engagieren.
"Marri" und "Kunni", die Fremdenführerinnen, sind mit ihren Gästen in der Alten Hofhaltung neben dem Dom angekommen. Sie wurde vor dem Neubau 1627 zunächst als Hexengefängnis genutzt. Der von spätgotischen Fachwerkbauten mit Laubengängen umrahmte Innenhof ist ein perfekter Platz für weitere Geschichten. "Hier tagte die Malefiz-Kommission", erklärt Claudia Büttner. Drei Kommissare und ein Scharfrichter waren fest angestellt, um sich ausschließlich mit Anzeigen, Prozessen und Folter sowie schließlich mit den Hinrichtungen zu befassen.
Es war ein weltliches Gericht, das auf Grundlage der Halsgerichtsordnung aus dem Jahre 1507 die Verfahren vollzog. "Die Hexenjagd ging von der Kirche aus, aber weltliche Richter sprachen die Urteile", sagt Birgid Zoeke. Ein juristisches Hintertürchen, durch das sich die Kirche jahrhundertelang aus der Verantwortung stahl.
Eine Sache des Glaubens war die Hexenjagd ohnehin nur vordergründig. "Die Verfolgung wurde in Bamberg auch als politische Säuberungsaktion genutzt", erläutert Zoeke. "Der Bamberger Fürstbischof sah darin die Chance, sich seiner Gegner zu entledigen. Er führte eine Ausrottungsaktion gegen die bürgerliche Elite."
Fuchs von Dornheim habe mit dem Morden seine absolute Macht gesichert. Dabei soll er sich auch um die ungeheure Summe von geschätzt 500 000 Gulden bereichert haben, denn das Vermögen der Verurteilten fiel der fürstbischöflichen Kasse zu. Ihm unliebsame Familien ließ der Herrscher des Hochstifts komplett auslöschen. Etwa die seines eigenen Kanzlers Dr. Georg Haan, eines Kritikers der Hexenprozesse. Oder die des angesehenen Bamberger Bürgermeisters Johannes
Junius.
In seinem letzten Brief aus dem Hexengefängnis schrieb Junius 1628 an seine Tochter Veronica: "Unschuldig bin ich in das gefengnus kommen, unschuldig bin ich gemarttert worden, unschuldig muß ich sterben."