Für Winterreifen nämlich ist es jetzt allerhöchste Zeit. Die sind zwar nicht generell Pflicht, wohl aber "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte". Dann, so steht es seit 2010 in Paragraf 2, Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung, "dürfen Autos mit Sommerreifen nicht auf öffentlichen Straßen fahren". Das heißt zwar auch: Herrschen derartige Verhältnisse nicht, darf man auch im Winter oder bei Minusgraden mit Sommerreifen fahren. Aber nicht alles, was erlaubt ist, ist auch klug.