Bis vor kurzem hieß es noch: „Professor:innen, Doktorand:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen“. Neuerdings ist in Pressemitteilungen der Hochschule Coburg von „namhaften Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft“ die Rede, wenn es beispielsweise um die Ankündigung einer Vortragsreihe geht. Grund dafür ist das sogenannte Gender-Verbot in Bayern, das seit dem 1. April unter anderem für Hochschulen gilt. Allerdings eingeschränkt, worauf das „Referat Diversity“ der Hochschule in einem „Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache“ an „Liebe Kolleg:innen“ explizit hinweist.

„Die Verwendung einer geschlechtersensiblen Sprache ist (...) weiterhin geboten!“, heißt es darin. Das Verbot beziehe sich auf die Verwendung von Sonderzeichen – also Sternchen, Unterstrich und Doppelpunkt – in Rechts- und Verwaltungsvorschriften und im dienstlichen Schriftverkehr. In Texten, die nicht darunter fallen, könne man weiter verfahren wie gehabt. „Emailverkehr von Professor:innen mit Studierenden oder auch Präsentationsfolien sind kein offizieller Schriftverkehr, sondern fallen als wissenschaftlich-pädagogischer Schriftverkehr unter die Freiheit der Forschung und Lehre.“ Unterzeichnet ist das Papier von der Gleichstellungsbeauftragten Christiane Alberternst, die auf Anfrage unserer Redaktion in einem früheren Beitrag bereits angemerkt hatte: „Wir an der Hochschule Coburg finden es wichtig, gendergerechte Sprache zu fördern, weil wir es als Ausdruck von Höflichkeit im Umgang miteinander und als demokratische Tugend ansehen, die Entfaltung von Chancengleichheit zu fördern. Bei uns wird in der schriftlichen Kommunikation darauf geachtet, beide Geschlechter zu repräsentieren und alle gedanklich Mitgemeinten auch sprachlich sichtbar zu machen.“