„Die Verwendung einer geschlechtersensiblen Sprache ist (...) weiterhin geboten!“, heißt es darin. Das Verbot beziehe sich auf die Verwendung von Sonderzeichen – also Sternchen, Unterstrich und Doppelpunkt – in Rechts- und Verwaltungsvorschriften und im dienstlichen Schriftverkehr. In Texten, die nicht darunter fallen, könne man weiter verfahren wie gehabt. „Emailverkehr von Professor:innen mit Studierenden oder auch Präsentationsfolien sind kein offizieller Schriftverkehr, sondern fallen als wissenschaftlich-pädagogischer Schriftverkehr unter die Freiheit der Forschung und Lehre.“ Unterzeichnet ist das Papier von der Gleichstellungsbeauftragten Christiane Alberternst, die auf Anfrage unserer Redaktion in einem früheren Beitrag bereits angemerkt hatte: „Wir an der Hochschule Coburg finden es wichtig, gendergerechte Sprache zu fördern, weil wir es als Ausdruck von Höflichkeit im Umgang miteinander und als demokratische Tugend ansehen, die Entfaltung von Chancengleichheit zu fördern. Bei uns wird in der schriftlichen Kommunikation darauf geachtet, beide Geschlechter zu repräsentieren und alle gedanklich Mitgemeinten auch sprachlich sichtbar zu machen.“
Ein bisschen Gendern geht immer Die Hochschule Coburg legt sich queer
Volker Friedrich 05.04.2024 - 15:07 Uhr