Allerdings gilt auch für Kroatien-Urlauber ab dem 1. August bei der Rückreise die neue Testpflicht, die das Bundeskabinett am 30. Juli verabschiedet hat. Nicht nur Flugreisende, auch Personen, die über den Landweg zurückkommen, müssen ab dann nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind. Ausgenommen sind davon nur Kinder unter 12 Jahren.
Als getestet gilt, wer einen negativen PCR-Test vorweisen kann, der höchsten 72 Stunden vor der Rückreise gemacht wurde. Gültig ist auch ein Antigenschnelltest, der maximal 48 Stunden zurückliegt. Das Ergebnis muss in digitaler Form oder auf dem Papier vorliegen. Als Beleg für eine Impfung dient für die Rückreise der gelbe Impfpass oder die digitale Variante. Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorlegen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
Details zur Rückreise sind auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts zu finden.