„Der Angeklagte hat durch seinen Verteidiger fristgerecht Einspruch eingelegt“, bestätigt Jürgen Fehn, Direktor des Kronacher Amtsgerichts und Pressesprecher, unserer Redaktion auf Nachfrage. Und zwar gegen einen Strafbefehl über 9600 Euro oder 120 Tagessätze, den die Staatsanwaltschaft Coburg beantragt und an das Amtsgericht zur Entscheidung weitergeleitet hatte.