„Es ist ein Wunder, dass Sie noch am Leben sind. Aber wenn das das größte Glück im Leben ist, dann weiß man, wie ihr Leben bisher verlaufen ist“, sagte der Vorsitzende Richter Markus Reznik, der dem Angeklagten sein üppiges Strafregister mit 20 Einträgen ankreidete. Als 15-Jähriger wurde er zum ersten Mal wegen Diebstahl verurteilt. Es folgten Vergehen quer durch das Strafgesetzbuch, von Raub, Körperverletzung, Einbruchdiebstähle, Sachbeschädigung, Drogendelikten bis hin zur Volksverhetzung. Die meisten Straftaten beging er, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Mehrfach saß er bereits in Haft. Die Staatsanwältin beantragte eine weitere Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Sie plädierte auf bewaffneten Drogenhandel, weil die Polizeibeamten bei der Wohnungsdurchsuchung in Reichweite der gefundenen Drogen auch ein Klappmesser fanden.
Verteidiger Wolfgang Heinrich widersprach dieser Auffassung. Das Messer habe sein Mandant nur benutzt, um damit eine Wasserpfeife zu säubern. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Das Gericht blieb zwischen den beiden Anträgen und wies die Einweisung des Verurteilten in ein Bezirkskrankenhaus an. Dr. Thomas Wenske von der forensischen Psychiatrie in Erlangen hatte in seinem Gutachten zuvor eine Therapie von 18 Monaten als erfolgversprechend erachtet, zumal der Angeklagte eine Therapie in der Bettenburg bei Hofheim in den Jahren 2002/2003 bereits erfolgreich absolviert hatte. Für rund zwei Jahre war er danach drogenfrei. Die Kosten für eine derartige Therapie lägen bei rund 185 000 Euro, sagte der Arzt.