Eltmann Jahrzehntelange Drogenkarriere vorerst gestoppt

Martin Schweiger
Ein 41-Jähriger, der sich nun vor Gericht verantworten musste, begann seine Drogenkarriere mit elf Jahren. Grund: familiäre Probleme. Foto: picture alliance/dpa/Volker Hartmann

Seit rund 30 Jahren treibt ein Drogendealer im Landkreis Haßberge sein Unwesen. Doch damit ist nun Schluss. Das Gericht schickt den Mann in die Entziehungsanstalt.

 
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Haßfurt/Eltmann - Seit seinem elften Lebensjahr nimmt ein 41-jähriger Hartz-IV-Empfänger aus dem Maintal, der am Mittwoch auf der Anklagebank des Landgerichts saß, Drogen. Von Marihuana über Amphetamin und Heroin bis hin zu Methamphetamin und Kräutermischungen – es gibt wohl kaum ein Rauschmittel, das der zweifache Familienvater nicht konsumiert hat. Doch damit ist nun für längere Zeit Schluss. Denn weil er sowohl Drogen besaß als auch damit handelte, hat das Landgericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt und gleichzeitig die Einweisung in eine Entziehungsanstalt angeordnet.

Auf die Schliche kamen ihm die Ermittler durch die Aussage eines Drogenabnehmers bei der Polizei. Der sagte den Kripobeamten, dass ein Bekannter bei dem Angeklagten bereits mehrfach Amphetamin („Speed“) - insgesamt 60 Gramm - gekauft habe. Die Drogenfahnder der Kripo Schweinfurt durchsuchten daraufhin am 15. Dezember vergangenen Jahres nachts um drei Uhr die Wohnung des Angeklagten und wurden schnell fündig. In einem extra eingerichteten „Zockerzimmer“ außerhalb der Wohnung roch es nach Aussage eines Ermittlers extrem nach „Gras“ (Marihuana). Unter Sofakissen versteckt fanden die Beamten eine Tupperbox mit 80 Gramm Marihuana.

Außerdem beschlagnahmten sie sieben Gramm der gefährlichen Droge Methamphetamin („Crystal“). Auf der Anklagebank gab der Angeklagte zu, 17 Ecstasy-Tabletten sowie 40 Gramm Amphetamin verkauft zu haben und 200 Gramm Marihuana gekauft zu haben. Den Drogenhandel habe er betrieben, um seinen Eigenkonsum zu finanzieren. Und der war beträchtlich.

Neben acht bis zehn Flaschen Bier habe er zuletzt vor seiner Inhaftierung am 15. Dezember täglich drei bis vier Gramm THC (Haschisch-Wirkstoff), sowie Speed und Ecstasy konsumiert, gab der 41-Jährige zu Protokoll.

Der Grund, warum er bereits als Elfjähriger seine Drogenlaufbahn begann, liegt vor allem in der schwierigen Kindheit. Seinen Vater hat er nie richtig kennengelernt. Er war ebenso wie der spätere Stiefvater Alkoholiker. Im Alter von fünf Jahren kam der Angeklagte in die erste Pflegefamilie. Als Elfjähriger kam er in ein Kinderheim, wo er zum ersten Mal einen Joint rauchte. Es folgten Aufenthalte in verschiedenen Pflegefamilien und Heimen. Die Schule verließ er in der achten Klasse ohne Abschluss. Zwei Lehren brach er ab. Im Jahr 2006 sprang er bei der Flucht vor der Polizei aus dem ersten Stock eines Wohnhauses und verletzte sich dabei schwer am rechten Fuß. Noch schwerer waren die Verletzungen, als er zehn Jahre später nach einem Streit mit seiner Frau im Drogenrausch mit dem Kopf zuerst wieder aus dem ersten Stock sprang. Sein Kopf schlug auf Beton auf. Der Angeklagte lag drei Tage im Koma, hat aber keine schweren Folgeschäden davongetragen.

„Es ist ein Wunder, dass Sie noch am Leben sind. Aber wenn das das größte Glück im Leben ist, dann weiß man, wie ihr Leben bisher verlaufen ist“, sagte der Vorsitzende Richter Markus Reznik, der dem Angeklagten sein üppiges Strafregister mit 20 Einträgen ankreidete. Als 15-Jähriger wurde er zum ersten Mal wegen Diebstahl verurteilt. Es folgten Vergehen quer durch das Strafgesetzbuch, von Raub, Körperverletzung, Einbruchdiebstähle, Sachbeschädigung, Drogendelikten bis hin zur Volksverhetzung. Die meisten Straftaten beging er, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Mehrfach saß er bereits in Haft. Die Staatsanwältin beantragte eine weitere Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Sie plädierte auf bewaffneten Drogenhandel, weil die Polizeibeamten bei der Wohnungsdurchsuchung in Reichweite der gefundenen Drogen auch ein Klappmesser fanden.

Verteidiger Wolfgang Heinrich widersprach dieser Auffassung. Das Messer habe sein Mandant nur benutzt, um damit eine Wasserpfeife zu säubern. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Das Gericht blieb zwischen den beiden Anträgen und wies die Einweisung des Verurteilten in ein Bezirkskrankenhaus an. Dr. Thomas Wenske von der forensischen Psychiatrie in Erlangen hatte in seinem Gutachten zuvor eine Therapie von 18 Monaten als erfolgversprechend erachtet, zumal der Angeklagte eine Therapie in der Bettenburg bei Hofheim in den Jahren 2002/2003 bereits erfolgreich absolviert hatte. Für rund zwei Jahre war er danach drogenfrei. Die Kosten für eine derartige Therapie lägen bei rund 185 000 Euro, sagte der Arzt.

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