2. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (bis drei Monate nach Wegfall des Grundes) sowie Schwangere bis zum Ende des zweiten Schwangerschaftsdrittel
3. Personen, die an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor Testung teilgenommen haben
4. Personen, die sich bereits wegen Corona in Quarantäne befinden und die Testung zur Beendigung der Quarantäne dient
5. Bewohner und Besucher von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern
8. Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind.
9. Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegende Angehörige).
10. Haushaltsmitglieder von mit dem Coronavirus infizierten Personen.
3. Mit Eigenanteil
Personen, die eine Veranstaltung im Innenraum oder Personen besuchen möchten, die zu einer vulnerablen Gruppe (Personen ab 60, Personen mit Vorerkrankungen wie Krebs, COPD, chronische Nierenerkrankungen usw.,) gehören und Personen, deren Corona-Warn-App „erhöhtes Risiko“ anzeigt, müssen künftig einen Eigenanteil von drei Euro bezahlen.
4. Nur mit Bescheinigung
„Alle Personen die getestet werden möchten, müssen neben dem Lichtbildausweis den entsprechenden Nachweis vorlegen“, erklärt Landratsamtssprecherin Monika Göhr. Das könnte beispielsweise ein ärztliches Zeugnis im Original über die Kontraindikation einer Corona-Impfung (also über Umstände/Gründe, die eine Impfung aus medizinischer Sicht nicht möglich machen) sei, der Mutterpass über den Nachweis einer aktuellen Schwangerschaft, eine Quarantänebescheinigung oder beispielsweise die Teilnahmebescheinigung an einer Studie.
Für Bewohner oder Besucher von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern galt zunächst, sie müssten ein Formblatt verwenden, das in der jeweiligen Einrichtung erhältlich ist oder abrufbar unter Formblatt-Pflegeeinrichtungen.pdf (bundesgesundheitsministerium.de). Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek verkündete dagegen am Freitag in München, dass ab sofort bis auf Weiteres für bestimmte Gruppen – darunter Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen wie Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen – eine Selbstauskunft zum Nachweis eines Anspruches auf Testung ausreicht. Ein Nachweis der jeweiligen Einrichtung oder des Krankenhauses ist damit derzeit keine zwingende Voraussetzung, um eine kostenlose Bürgertestung als Besucher, Bewohner oder Patient zu erhalten.
5. Wer testet?
„Im Testzentrum in Wonfurt werden nur kostenfreie Tests ohne Eigenanteil angeboten“, sagt Behördensprecherin Monika Göhr. Personen, die ab sofort einen Eigenanteil zu entrichten haben, können sich dort nicht mehr testen lassen.
Die drei BRK-Schnelltestzentren im Landkreis Haßberge bleiben auch nach Inkrafttreten der neuen Coronavirus-Testverordnung geöffnet, informiert BRK-Sprecher Michael Will. Personen mit Eigenbeteiligung müssen künftig eine Selbstauskunft unterschreiben, die den Zweck der Testung enthält und dass diese unter Eigenbeteiligung von drei Euro durchgeführt wurde. Die Zahlung der Eigenbeteiligung von drei Euro ist beim Schnelltest vor Ort in bar zu entrichten und wird vom BRK-Personal entsprechend quittiert.
6. Die BRK-Testzentren
Das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Haßberge, betreibt die Testzentren im Auftrag des Landkreises Haßberge. Aktuell gibt es drei BRK-Testzentren in Haßfurt (Rotkreuzhaus, Industriestraße 16), Ebern (Rotkreuzhaus, Im Frauengrund 12) und Maroldsweisach (Mehrzweckraum im Rathaus, Hauptstraße 24). Bis auf Weiteres bleiben die bekannten Öffnungszeiten unverändert, wie Christopher Gratza, Leiter Soziale Dienste, beim BRK-Kreisverband Haßberge mitteilt.
Hier die Öffnungszeiten auf einen Blick (letzter Einlass jeweils 15 Minuten vor der Schließung):
Haßfurt: Montag bis Freitag: 10 bis 18 Uhr, Samstag: 10 bis 18 Uhr, Sonntag: 10 bis 16 Uhr
Ebern: Montag bis Freitag: 14 bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag: 10 bis 15 Uhr
Maroldsweisach: Dienstag und Donnerstag: 14 bis 18 Uhr, Sonntag: 9 bis 12 Uhr
Alle Testwilligen werden gebeten, sich online unter www.meintest.brk.de/quick (auch via QR-Code möglich) einmalig zu registrieren. „Somit können die Bürger bereits vorab ihre Daten erfassen und vermeiden vor Ort bei den Testzentren unnötige Wartezeiten“, erklärt BRK-Pressesprecher Michael Will. Die Testergebnisse werden dann digital rund 25 Minuten nach dem Test übermittelt.
Unter der angegebenen Internetadresse können zudem die aktuellen Öffnungszeiten aller BRK-Testzentren in Bayern eingesehen werden. Das BRK weist zudem darauf hin, dass Testberechtigte in den Testzentren vor jedem Test eine entsprechende Berechtigung bzw. einen Nachweis vorlegen müssen.