Licht aus, Temperaturen runter: Seit Anfang September gilt die Energiesparverordnung der Bundesregierung. Unter anderem sollen Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden nur auf maximal 19 Grad beheizt werden. Je nach Schwere der Arbeit gelten Abstufungen. Auch die öffentliche Wirtschaft wird sich an diesen Grenzwerten orientieren. Nun warnt der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte davor, dass solche Temperaturen am Arbeitsplatz gerade für Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter dauerhaft sitzen, nicht geeignet ist und zu Erkrankungen führen können.