Die Enquete-Kommission des Landtags zum Bürokratieabbau drängt die Staatsregierung dazu, das Antragsverfahren für das neue Kinderstartgeld in Höhe von 3000 Euro möglichst bürokratiearm zu gestalten. Nach den Plänen der Staatsregierung müssen Eltern die ab dem 1. Januar 2026 für Neugeborene gewährte Leistung in einem eigenen Formular gesondert beantragen. Das bedeutet im Vergleich zum bisherigen bayerischen Familiengeld einen zusätzlichen Aufwand, da das Familiengeld gemeinsam mit dem Elterngeld des Bundes beantragt werden konnte. Die einstimmig gefasste Empfehlung der Kommission könnte noch in das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des Kinderstartgelds eingearbeitet werden.