An einem der letzten der knapp 20 Prozesstage warf der Vorsitzende Richter Thomas Lenz der Deutschen Bahn dann Blockade vor und sprach von einem "beachtlichen Vorgang".
Hintergrund war die Zeugenaussage einer von der Deutschen Bahn beauftragten Rechtsanwältin, die vor deren Aussagen bei der Polizei mit zwei Fahrdienstleitern gesprochen und angeregt haben soll, dass sich die fachlichen Einschätzungen zu dem zentralen Funkspruch nicht allzu sehr voneinander unterscheiden sollten
Sie habe die "feste Erinnerung", dies nicht getan zu haben, betonte die Anwältin. An das Gespräch selbst habe sie allerdings kaum Erinnerungen. Weil die Frau betonte, sich ausschließlich zu diesem Gespräch äußern zu dürfen, weil die Bahn sie darüber hinaus nicht von ihrer Schweigepflicht als Anwältin entbunden habe, kam es zum Blockade-Vorwurf, den der Anwalt der Juristin entschieden zurückwies.
Richter Lenz reagierte verständnislos: Die Bahn habe sich jahrelang "so positioniert, dass sie wahnsinnig kooperativ ist", sagte er. "Jetzt auf einmal, wenn es zu Gericht kommt, schränkt man das so stark ein."