Kann er nicht oder will er nicht? Kurzfristig, sagte der Vorsitzende Richter, habe der Angeklagte aus der Gegend um Coburg ein weiteres Mal ein Attest schicken lassen – er könne wegen „Kollaps-Zuständen“ nicht zu seinem Prozess am Landgericht Meiningen erscheinen. Weil aber telefonische Nachfragen ergeben hätten, dass bei dem Mann in einer Klinik „nichts Organisches festgestellt“ worden sei und seine Hausärztin ihn für einen verkürzten Verhandlungstag durchaus für verhandlungsfähig halte, habe man beschlossen, so der Richter, von der wenig genutzten Möglichkeit, ohne den Angeklagten zu verhandeln, Gebrauch zu machen. Der 56-Jährige sei „aus eigenem Entschluss nicht erschienen“.