EU betreibt bereits mehrere Verfahren gegen Musks Plattform
Gegen Musks Plattform X laufen auf Grundlage europäischer Digitalgesetze bereits mehrere Untersuchungen und Verfahren. Erst Anfang Dezember hatte die EU gegen Musks Online-Plattform wegen Transparenzmängeln eine Strafe von 120 Millionen Euro verhängt. Der US-Firma könnten weitere Strafen drohen. So haben die europäischen Internetwächter X ebenfalls seit Dezember 2023 im Visier, weil die Plattform im Verdacht steht, nicht genug gegen illegale Inhalte oder Desinformation zu tun. Musk hatte im Herbst 2022 den Kurznachrichtendienst Twitter für rund 44 Milliarden Dollar gekauft und später zu X umgebaut.
EU-Digitalgesetze sorgen für Spannungen mit den USA
In Anbetracht der seit Jahren andauernden Ermittlungen halten Kritiker der EU seit Längerem vor, ihre Digitalregeln nicht konsequent genug durchzusetzen. Gleichzeitig behauptet die US-Regierung von Präsident Donald Trump, Brüssel betreibe Zensur.
Washington verhängte kurz vor Weihnachten als Reaktion auf europäische Maßnahmen Einreiseverbote gegen den früheren EU-Kommissar Thierry Breton und andere Europäer. Breton ist ein Architekt der EU-Digitalgesetze.
Ermittlungen auch in Großbritannien
In Großbritannien leitete unterdessen der Datenschutzbeauftragte eine Untersuchung wegen sexualisierter Bilder und Videos durch den KI-Chatbot Grok in der Plattform X ein. Der Schritt folge Berichten über die Erstellung solcher Bilder ohne Zustimmung der Betroffenen durch Grok, einschließlich von Kindern, hieß es in einer Mitteilung des Information Commissioner’s Office (ICO). Zuvor hatte bereits der britische Premierminister Keir Starmer entsprechende Bilder harsch verurteilt. "Das ist eine Schande. Es ist widerlich. Und es darf nicht toleriert werden."
Was macht Deutschland?
In Deutschland gibt es bisher keine vergleichbaren Ermittlungen gegen Grok. Die Bundesnetzagentur verwies nach dpa-Anfrage auf die Zuständigkeiten. Für X seien die Aufsichtsperson am Sitz des Anbieters in der EU - im Fall von X also Irland - und die EU-Kommission zuständig. Dorthin würden Hinweise zu rechtswidrigen Inhalten weitergeleitet, hieß es.