Ermittlungserfolg Cyber-Fahnder stoppen illegale Geschäfte mit Pay-TV

Eine Wirtschaftsstrafkammer in München prüft nun, ob die die Anklage gegen einen 30-Jährigen aus Rosenheim zur Hauptverhandlung zulässt Foto: picture alliance/dpa/Decker & Böse Rechtsanwaltsgesel/Copyright: pixabay.com

Die Bamberger Zentralstelle Cybercrime erhebt Anklage gegen einen Rosenheimer. Er soll jahrelang den Sender Sky geschädigt haben.

 
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Bamberg - Nach jahrelangen Ermittlungen, die zusammen mit der Kripo Rosenheim geführt wurden, hat die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelte Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) jetzt gegen Anklage gegen einen 30-jährigen Oberbayern erhoben. Jahrelang soll der Rosenheimer einen privaten TV-Anbieter geschädigt haben, indem er Kunden illegale Zugänge zu dessen kommerziellen Programmen verschaffte. Dass es sich dabei um die Sportangebote von Sky gehandelt hat, wollte die Generalstaatsanwaltschaft nicht bestätigen.

Der Aufwand ist nicht unbeträchtlich: Beim sogenannten „Cardsharing“ nutzen die Täter legale Smartcards der privaten Anbieter, die über eigene Server im Internet praktisch vervielfältigt werden. Zur Entschlüsselung des Sendesignals sind außerdem noch Receiver mit spezieller Software erforderlich. Der jetzt angeklagte Rosenheimer soll seinen Kunden in über 700 Fällen den Zugriff auf Server verschafft haben, die von anderen Tätern aus Bosnien und Herzegowina betrieben wurden. Während er für die illegale Nutzung des Programms von 150 Euro verlangt haben soll, wurden für die manipulierten Receiver einmalig zwischen 150 und 500 Euro fällig. Insgesamt hat der Rosenheimer den Ermittlungen zufolge zwischen 2013 und 2018 mit seinem Geschäftsmodell ein Einkommen von rund 144.000 Euro erzielt. Der Schaden für Sky in Form von entgangenen Abos wird auf knapp 130.000 Euro taxiert.

Neben Privatpersonen zählte der 30-Jährige auch eine Reihe von Wettbüros und Gaststätten in Südbayern zu seinen Kunden. Auch gegen sie wurden Strafverfahren eingeleitet, die inzwischen teilweise bereits rechtskräftig abgeschlossen sind. Die Ermittlungen von Kripo und ZCB gestalteten sich auch deshalb so aufwendig, weil dafür zahlreiche Chatverläufe zwischen dem Beschuldigten und seinen Kunden, der Internetverkehr zu den illegalen Servern und der Zahlungsverkehr ausgewertet werden mussten.

Der Rosenheimer, der inzwischen ein umfassendes Geständnis abgelegt hat, muss sich voraussichtlich vor einer Wirtschaftsstrafkammer in München verantworten. Für jeden einzelnen der über 700 Fälle sieht das Gesetz Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.

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