Seit dem Jahr 2012 erzielten die Haßberg-Kliniken wachsende Verluste; von 2012 bis 2015 insgesamt 6,52 Millionen Euro. „Sofern der Verlustvortrag nicht innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden kann und die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens keinen Ausgleich aus Rücklagen ermöglicht, ist der Landkreis als Träger in der Pflicht, einen Ausgleich aus kommunalen Haushaltsmitteln herbeizuführen,“ so Kämmerer Fröhlich. Seit dem Haushaltsjahr seien deswegen im Haushaltsplan des Landkreises entsprechende Mittel zur Bildung von Rückstellungen beziehungsweise zum unmittelbaren Ausgleich der Betriebskostendefizite vorgesehen. Aufgrund der anhaltenden Defizite leide die Liquidität der Haßberg-Kliniken. Ein Zuwarten, bis die fünfjährige Frist zum Pflichtausgleich der Betriebskostendefizite verstrichen ist, sei nicht darstellbar. Das Kommunalunternehmen hatte in den Jahren von 2016 bis 2020 jährliche Defizite zwischen 2,32 Millionen Euro und 6,32 Millionen Euro erzielt. Im Jahr 2019 wurden zur Auflösung alter Rückstellungen Defizitausgleiche mit einem Gesamtwert von 3,20 Millionen Euro geleistet und im Jahre 2021 wurden noch einmal 3 Millionen Euro an die Haßberg-Kliniken ausgezahlt.