Hündin Mara hat keinen Hasen gehetzt. Dieser Überzeugung ist Richter Patrick Keller, der am Montag den Mann verurteilt hat, der im Sommer vergangenen Jahres an der Mainschleuse bei Knetzgau den tödlichen Schuss auf die achtjährige Alaskan Malamute-Hündin abgegeben hat. Gerechtfertigt hatte sich der Schütze, ein 77-jähriger Jäger, mit dem Jagdgesetz: Der Hund habe gewildert, er habe das Recht gehabt, ihn zu erschießen. Nach vielen Verhandlungsstunden ist der Richter sicher: Die Geschichte hinkt, es gab keine Wilderei – und damit eine Verurteilung nach Paragraf 17 im Tierschutzgesetz wegen der „Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund“.