Aktuelle Maßnahmen der Bischofskonferenz
Der Leiter des DBK-Auslandssekretariats, Peter Lang, erklärte, dass es inzwischen strenge Auflagen gebe, wenn ein Seelsorger ins Ausland gehe. Es brauche etwa eine Selbstverpflichtungserklärung, ein erweitertes Führungszeugnis, eine absolvierte Präventionsschulung und eine Unbedenklichkeitserklärung der Vorgesetzten. "Wir gehen davon aus, dass es diese Maßnahmen mittlerweile weitestgehend unmöglich machen, Missbrauchstäter oder des Missbrauchs glaubhaft Beschuldigte in der Auslandsseelsorge einzusetzen."