Luxemburg - Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylbewerber verstoßen gegen EU-Recht. Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürften auch Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssten die Mitgliedstaaten einen "angemessenen Lebensstandard" gewährleisten, der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern umfasst.