Bisher galt für Menschen, die Aufnahme in einem Land der Europäischen Union begehrten: Wer einmal einen Fuß auf EU-Boden gesetzt hat und „Asyl“ ruft, der bleibt erstmal. Unabhängig davon, ob das Ansinnen überhaupt rechtmäßig war oder Aussicht auf Erfolg hatte. Denn mit dem Asylverfahren wurde erst nach der Einreise in die Europäische Union begonnen.