An diesem Vormittag im Münchner Landgericht sagt Jens Lehmann einfach gar nichts, er nickt nur auf entsprechende Fragen des Richters Christoph Oberhauser. Ansonsten lässt der frühere Fußball-Nationaltorwart seinen Anwalt sprechen, den Münchner Star-Verteidiger Florian Ufer. Dieses Verhalten nützt Lehmann: In der Berufungsverhandlung gegen ihn wegen Sachbeschädigung, versuchten Betrugs und Beleidigung wird er zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 900 Euro verurteilt, insgesamt 135 000 Euro. Die vorherige Instanz, das Amtsgericht Starnberg, hatte ihm noch 420 000 Euro aufgebrummt. Beim Tagessatz von 900 zu vorher 2000 Euro wurde unter anderem berücksichtigt, dass der 54-Jährige für seine Frau und ein noch daheim wohnendes Kind aufkommt.