Innsbruck - Im Prozess gegen den österreichischen Investor René Benko hat die Staatsanwaltschaft eine "tat- und schuldangemessene Bestrafung" des Angeklagten gefordert. Es sei in dem zweitägigen Verfahren klar geworden, dass der 48-Jährige seine Gläubiger schädigen wollte, so die Oberstaatsanwältin.