Ein Fortsetzungstermin im Prozess gegen einen 33-Jährigen wegen Exhibitionismuses gestaltete sich schwierig. Am frühen Morgen des Verhandlungstermins hatte der Angeklagte seinem Pflichtverteidiger eine Nachricht geschickt, wonach er völlig fertig sei, weil er zwei Nächte hintereinander nicht geschlafen habe. Der Rechtsanwalt kommentierte dieses Verhalten seines Mandanten mit den Worten: „Wahrscheinlich kann er angesichts des nahenden Gerichtstermins nicht mit diesem Stress umgehen.“