In Würzburg stammt die Passage bereits aus dem Jahr 2021. Darin heißt es, dass keine Verantwortung in der Kirche übernehmen kann, wer "rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenrechtswidrige Auffassungen öffentlich kundgibt oder vertritt oder Mitglied von Organisationen und Parteien ist oder diese unterstützt, die diese Auffassungen vertreten". Bisher habe man diese Regelung nicht anwenden müssen, sagt Bistumssprecher Bernhard Schweßinger.
Pfarrgemeinderäte halten in der Regel das Gemeindeleben aufrecht und engagieren sich karitativ, äußern sich aber auch zu gesellschaftlichen und politischen Themen. Aus ihnen speisen sich dann auch überörtliche Gremien wie die Diözesanräte.
Das Erzbistum München-Freising mit seinen knapp 1,5 Millionen Mitgliedern verweist darauf, dass Statuten und Satzungen kirchlicher Vereine und Gremien schon jetzt Ausschlusskriterien enthielten, das betreffe Menschen, die im offenen Gegensatz zur Lehre oder zu den Grundsätzen der Kirche und ihrer Werte wie Nächstenliebe, Solidarität und der Unantastbarkeit der Würde des Menschen stehen. Neben einer weiteren Prüfung der bestehenden Regelungen setze man auf den Dialog vor Ort, teilt eine Sprecherin mit: "Hass gegen andere Menschen und davon motiviertes Agieren dürfen keinen Raum bekommen."
ZdK überarbeitet "eigenes Statut"
Auch das ZdK will nun tätig werden: "Wir überarbeiten als organisierte Vertretung der katholischen Zivilgesellschaft in Deutschland derzeit das eigene Statut. Eine entsprechende Ausschlussklausel für den Umgang mit Mitgliedern, die Ansichten vertreten, die dem christlichen Menschenbild grundlegend widersprechen, ist darin vorgesehen", sagt eine Sprecherin. "Zudem findet ein kontinuierlicher Austausch mit unseren Mitgliedsorganisationen und den Diözesan- und Katholikenräten statt. Dabei nehmen wir wahr, dass allerorten über ähnliche Strategien und Satzungsüberarbeitungen beraten wird."
Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern hatte bereits nach der Landtagswahl im vorigen Jahr entschieden, dass die AfD keinen Vertreter ins Gremium entsenden darf, wie es eigentlich bei den im Landtag vertretenen Parteien üblich ist. "Wir begrüßen das Papier der Deutschen Bischofskonferenz außerordentlich und unterstützen es eindeutig", sagt der Vorsitzende Unterländer.
Leichter hat es die Kirche bei ihren hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hier ist nach Worten Schüllers eine neue Grundordnung seit gut einem Jahr in Kraft. Demnach könne es zu arbeitsrechtlichen Sanktionen bis hin zur Kündigung kommen, wenn sich rassistisches oder antisemitisches Verhalten und Reden nachweisen lasse. "Ebenso ist dies, sofern es bei der Bewerbung bekannt wird, ein Nichtanstellungsgrund."