Das Achte B uch des Sozialgesetzbuchs ist das grundlegende Gesetz für die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Im ersten Paragrafen ist festgeschrieben: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“. Kitas, Horte, Krabbelgruppen und viele andere Einrichtungen kümmern sich um die Umsetzung dieses Rechtsanspruches. Im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit tragen auch die Spielmobile in verschiedener Trägerschaft ihr Scherflein dazu bei.