Fahndung nach Raubüberfall Betroffene loben 2000 Euro Belohnung aus

Nach einem Raubüberfall in Zeil am Main am Freitagvormittag, 15. September, fahndet die Polizei im Landkreis Hassberge mit Hochdruck nach einem bislang unbekannten Täter. Der hatte eine Seniorin um ihre Ersparnisse gebracht.

 
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Zeil am Main - Der Unbekannte hatte sich am Freitagvormittag gegen 9.30 Uhr gegenüber einer Anwohnerin der Straße Im Haag als Polizeibeamter ausgegeben und sich so Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft. Als die Seniorin nach Aufforderung ihre Wertsachen vorzeigte und die vom Täter durchwühlt wurden, erkannte sie die Betrugsabsichten des Mannes. Daraufhin besprühte der Mann sie mit einer reizenden Flüssigkeit und flüchtete mit ihren Ersparnissen. Die Polizei leitete sofort eine groß angelegte Fahndung ein, die bislang noch ergebnislos blieb. Die Kriminalpolizei Schweinfurt hat noch vor Ort die Ermittlungen übernommen.

Durch die Veröffentlichung dieser Bilder erhofft sich die Kriminalpolizei Hinweise auf die Identität des Tatverdächtigen. Er kann wie folgt beschrieben werden: Der Mann ist etwa 50 bis 60 Jahre alt, ist korpulent. Er trug eine Brille und war mit einem hellblauen Hemd, einer blauen Jacke und einer Schildmütze bekleidet. Zudem hatte er eine schwarze Aktentasche bei sich.

Der Täter kann wie folgt beschrieben werden:

  • Männlich
  • Circa 50 bis 60 Jahre alt
  • Korpulente Statur
  • Trug eine Brille
  • Bekleidet mit einem hellblauen Hemd, einer blauen Jacke und einer Schildmütze
  • Trug eine schwarze Aktentasche bei sich

Zeugen gesucht

Die Ermittler bitten um Hinweise:
•    Wer hat vor oder nach der Tat den abgebildeten Mann gesehen?
•    Wer kann Hinweise zur Identität des Mannes geben?
•    Wer hat zur relevanten Zeit Personen mit verdächtigen Verhalten in Tatortnähe gesehen?
•    Wer hat sonst sachdienliche Informationen, die zur Tataufklärung dienen können?

Zeugen werden dringend gebeten, sich unter Tel. 09721/202-1731 bei der Kriminalpolizei Schweinfurt zu melden.

Belohnung von betroffener Familie ausgelobt

Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, hat die Familie der Geschädigten eine Belohnung in Höhe von 2000 Euro gem. §§657 ff BGB ausgelobt. Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt.

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