Die Staatsanwaltschaft Coburg akzeptiert die Tagessatzhöhe im aktuellen Fall Alper Hasirci nicht: Die Anklagebehörde hat in der neuerlichen Strafsache gegen das parteilose Stadtratsmitglied Berufung eingelegt, wie das zuständige Gericht auf Redaktionsanfrage mitteilt. Das erstinstanzlich ausgesprochene Strafmaß ist somit nicht rechtskräftig.