Fall aus dem Raum Coburg Wenn Opfer zu Tätern werden

Mutmaßliche Geldwäsche statt Bewertung von Banking-Apps. Foto: Monika Skolimowska/dpa

Das Polizeipräsidium Oberfranken warnt vor Betrugsmaschen im Zusammenhang mit verlockend klingenden Jobangeboten. Zwei Beispiele.

 
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Auf den ersten Blick sind es attraktive Jobangebote: Apps testen oder Pakete verpacken, bequem von zu Hause aus, leicht verdientes Geld – mag man meinen. In Wahrheit ködern auf diesem Weg gerne Betrüger unbescholtene Bürgerinnen und Bürger und nutzen sie schamlos für ihre kriminellen Machenschaften aus, wie das Polizeipräsidium Oberfranken in einer aktuellen Pressemitteilung mitteilt. Am Ende kassieren die Opfer demnach häufig selbst eine Strafanzeige, etwa wegen des Verdachts der Geldwäsche. Die Maschen der Betrüger sind laut Polizei oft nicht leicht zu durchschauen, deswegen hier zwei Beispiele zur Veranschaulichung.

Die App-Testerin

Eine 22-Jährige aus dem Raum Coburg stieß den Angaben zufolge Mitte September auf der Social-Media-Plattform „Instagram“ auf die (vermeintliche) Jobanzeige einer Firma. Laut Beschreibung umfasste die Tätigkeit auf 520-Euro-Basis unter anderem das Testen von Apps, flexibel aus den eigenen vier Wänden. Nach erfolgreicher Bewerbung kontaktierte sie ein Ansprechpartner der Firma, der ihr via „Whatsapp“ unter anderem Aufträge zur Bewertung von Banking-Apps übermittelte. Dabei sollte angeblich der Kundenservice des jeweiligen Geldhauses durch eine Kontoeröffnung getestet werden.

Die junge Frau führte ihren Auftrag offenbar in gutem Glauben und in der Überzeugung aus, dass es sich um Testkonten handelte und die Daten anschließend gelöscht würden. Wie sich herausstellte, war sie stattdessen mutmaßlichen Betrügern aufgesessen. Diese benutzten die neuen Bankkonten dem Anschein nach, um Geld zu waschen. Als Kontoinhaberin geriet die 22-Jährige zur unfreiwilligen Komplizin. Die Kriminalpolizei Coburg ist gesetzlich verpflichtet zur Strafverfolgung wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen die junge Frau.

Der Warenagent

Auch bei dieser Masche schalten Betrüger dem Polizeipräsidium Oberfranken zufolge zunächst seriös wirkende Jobanzeigen, beispielsweise online oder in der örtlichen Zeitung. Beworben werden dabei demnach Minijobs als „Verpacker“. Beim Abschluss des Arbeitsvertrages müssen die späteren Opfer persönliche Daten angeben, beispielsweise in Form der Steuernummer, Versicherungsnummer oder einer Kopie des Personalausweises.

Die Tätigkeit ist simpel: Die „Verpacker“ erhalten Pakete an ihre Wohnadresse. Diese beinhalten meist hochwertige Waren sowie ein bezahltes Versandlabel. Anschließend sollen sie den Inhalt, meist mit Artikeln aus anderen Paketen, neu verpacken und versenden. Häufig gehen diese Pakete ins Ausland, zu den nächsten sogenannten Warenagenten. Dahinter steckt laut den Ermittlern eine dreiste Betrugsmasche: Die Täter bestellen im Internet hochpreisige Waren auf Namen und Adresse der „Verpacker“. Über mehrere nichts ahnende Warenagenten schleusen die Betrüger die Artikel dann ins Ausland. Damit ist die Ware verschwunden – die böse Überraschung folgt mit Zeitverzögerung: Die Rechnung für die Artikel bekommen nämlich die „Verpacker“.

Der versprochene Lohn bleibt indes aus. Zu allem Überfluss könnten die Verkäufer theoretisch Anzeige wegen des Verdachts des Betruges gegen die eigentlichen Opfer erstatten. Sollten im Zusammenhang mit der Tätigkeit zudem Gelder über die Konten der „Verpacker“ geflossen sein, besteht außerdem der Verdacht der Geldwäsche.

Was die Polizei rät

Betrüger nutzen diese Maschen immer wieder, wie das Präsidium mit Sitz in Bayreuth konstatiert. Die Ermittler der oberfränkischen Kriminalpolizei raten deshalb: Wo auch immer Sie derartige Jobangebote finden, hinterfragen Sie den Inhalt und die Seriosität. Seien Sie misstrauisch und informieren sich genau über die Anbieter.

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