Ministerpräsident Markus Söder hatte eine Änderung schon im Januar bei der CSU-Fraktionsklausur in Kloster Banz angekündigt, nun hat das bayerische Kabinett das Aus für die Altersgrenze für Landräte und hauptamtliche Bürgermeister auf den Weg gebracht. Laut Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz konnte bislang niemand zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister und zum Landrat gewählt werden, der „am Tag des Beginns der Amtszeit das 67. Lebensjahr vollendet hat“. So wie beispielsweise Haßberge-Landrat Wilhelm Schneider (CSU), Jahrgang 1958, der mit dann 68 Lebensjahren in die Kommunalwahlen 2026 gehen würde. Bislang stand eine erneute Kandidatur nicht zur Debatte, weshalb aus CSU-Kreisen auch schon Namen wie Steffen Vogel (MdL) oder gar Dorothee Bär (MdB) hinter vorgehaltener Hand im Gespräch waren. Eröffnet die Änderung nun neue Perspektiven? Wilhelm Schneider gibt sich am Donnerstag noch zurückhaltend auf eine entsprechende Anfrage unserer Zeitung. „Ich finde es grundsätzlich richtig, dass die Altersgrenze fällt“, sagt der Landrat. Letztendlich sei nicht das Alter eines Kommunalpolitikers entscheidend, sondern die Bürgerinnen und Bürger, die den Ausgang einer Wahl bestimmen.