Der deutsche Verdächtige im Fall des vor mehr als 15 Jahren verschwundenen britischen Mädchens Maddie muss ab Februar wegen fünf nicht im Zusammenhang mit dem Fall Maddie stehender Sexualverbrechen vor Gericht. Das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Oktober 2022 zur Hauptverhandlung zu, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.