Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben nun Anklage zum Schwurgericht beim Landgericht Coburg gegen den Tatverdächtigen erhoben. Sie geht von einem vorsätzlichen Tötungsdelikt aus. Laut Sprecher Johannes Tränkle laute die Anklage nicht auf Mord, weil „typische Merkmale“ wie Heimtücke, Habgier, besondere Grausamkeit oder Mordlust nicht festgestellt werden konnten. Ein Geständnis des Angeklagte liege nicht vor. Auf wann der Prozessauftakt terminiert werden kann, sei derzeit unklar .