Auch wenn das endgültige Urteil noch nicht gesprochen ist: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den Eilantrag von Susanne Daum ist eine herbe Klatsche für die CSU-Kreistagsfraktion, ganz besonders für ihren Vorsitzenden Bernd Liebhardt. Er selbst hatte den Fraktionsausschluss Daums maßgeblich vorangetrieben. Auf eine Art und Weise, die die Bayreuther Richter schon als „in formeller Hinsicht rechtswidrig“ bezeichnen. Eine Ohrfeige, die den Volljuristen Liebhardt besonders schmerzen muss.