Falschaussage vor Gericht? Zeugin muss ihr Handy abgeben

Martin Schweiger
Der Staatsanwalt beschlagnahmte das Handy einer Zeugin noch im Gerichtssaal, da er eine Falschaussage vermutete. Foto: picture alliance / dpa/David Ebener

Hat er oder hat er nicht? Nachdem eine Frau Anzeige wegen Körperverletzung gegen ihren Freund erstattet hatte, will sie vor Gericht nichts mehr davon wissen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Haßfurt - Auf ihr Mobiltelefon muss eine junge Frau, die am Montag am Amtsgericht als Zeugin aussagte, wohl für einige Zeit verzichten. Der Staatsanwalt beschlagnahmte das Handy noch im Gerichtssaal, da er eine Falschaussage der Zeugin vermutete. Zudem kündigte er an, ein Strafverfahren gegen die junge Frau einzuleiten, falls sich sein Verdacht nach der Auswertung des Handys erhärten sollte.

In die Bredouille hatte sich die Zeugin selbst gebracht. Am 14. Februar dieses Jahres erstattete sie bei der Polizeidienststelle in Schweinfurt Anzeige gegen ihren Immer-Noch-Freund, weil der sie geschlagen habe. Sie verbrachte eine Nacht im Krankenhaus, wo ihr eine Schädelprellung und gerötete Wangen attestiert wurden.

Doch von ihrer damaligen Aussage bei der Polizei wollte die Geschädigte vor Gericht plötzlich nichts mehr wissen. Sie sei in ihrer engen Wohnung auf den Schreibtisch gefallen, gab sie zu Protokoll. „Ich mache den Job jetzt seit fast 30 Jahren. Ich glaube Ihnen nicht“, erwiderte Richter Martin Kober und fügte hinzu: „Er (der Angeklagte, die Red.) wird Sie a weng beraten ham!“ Doch sowohl der Angeklagte als auch seine Freundin beharrten unisono darauf, dass man zwar laut gestritten habe, es aber nicht zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam. Man habe sich wieder vertragen.

„Es war nix gewesen“, beteuerte der Angeklagte, der bereits drei Vorstrafen in seinem Bundeszentralregisterauszug stehen hat. „Dann verstehe ich nicht, warum ihre Freundin zur Polizei ging“, warf der Vorsitzende ein und kündigte an, dass es keine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch geben werde. Auf die Frage, woher die Schädelprellung und die Rötungen denn herstammen, gab sich der Angeklagte ahnungslos. „So kommen wir nicht weiter“, stellte der Staatsanwalt fest.

Der Vorsitzende setzte die Hauptverhandlung aus, um Nachermittlungen durchzuführen. Bei einem neuem Termin sollen weitere Zeugen befragt werden.

Bilder