Ab Januar 2025 ist die Grundsteuer neu geregelt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor sechs Jahren entschieden hat, dass die Erhebung der Grundsteuer durch die Kommunen nicht verfassungsgemäß sei und es einer Neuregelung bedürfe, hat der Bayerische Landtag 2021 ein neues Grundsteuergesetz erlassen. In der Folge mussten alle Eigentümer eine „Grundsteuererklärung“ abgeben.