München - Das Gesetz zum Schutz von national wertvollem Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland hat in Bayern bislang nicht die dramatischen Folgen wie bei Inkrafttreten vor gut einem Jahr befürchtet. Bislang sei kein Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung für ein Kunstwerk abgelehnt worden, teilte das Kunstministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit. Neue Eintragungen ins Verzeichnis wertvollen Kulturgutes in Bayern habe es in dieser Zeit ebenfalls nicht gegeben. Gegen das seit August 2016 geltende Gesetz hatte es viele Proteste gegeben. Händler und Sammler befürchteten, nicht mehr frei mit ihrem Besitz umgehen zu können, und Experten warnten vor einer Zunahme des illegalen Handels.

Nach Informationen von Pinakotheken-Sprecherin Tine Nehler kam auch kein Leihgeber auf die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zu und verlangte seine Werke zurück. Einzige Ausnahme: der Maler Georg Baselitz. Rund ein Jahr bevor der Bundesrat das Gesetz Anfang Juli 2016 bewilligte, hatte er aus Protest drei Dauerleihgaben aus der Pinakothek der Moderne zurückverlangt. Zurückbekommen hat das Museum die Bilder noch nicht, aber der Kontakt zu Baselitz sei nach wie vor gut. «Wir sind weiter an seinem Werk interessiert», sagte Nehler.

Zudem war befürchtet worden, Leihgeber aus dem Ausland würden ihre Kunstwerke nicht mehr zur Verfügung stellen aus Angst, diese könnten unter das Gesetz fallen und in Deutschland einbehalten werden. Doch das ist nach Auskunft Nehlers nicht der Fall. Nur für eine Anfang 2018 geplante Paul-Klee-Ausstellung in der Pinakothek der Moderne hatte ein Leihgeber wegen des Kulturgutschutzgesetzes abgesagt. Nehler führt das auf die zahlreichen Gerüchte zurück, die im Vorfeld die Stimmung aufgeheizt hätten. Außerdem sei das Gesetz dann doch nicht so radikal umgesetzt worden wie angedacht.

Allerdings haben die Staatsgemäldesammlungen durch die neue Regelung deutlich mehr Arbeit und Bürokratie. Viele Händler, Kunstfreunde und Sammler seien mit den gesetzlichen Neuerungen nicht vertraut. Deshalb sei die Zahl der Beratungen stark gestiegen, zog Nehler Bilanz. Außerdem gebe es erheblich mehr Anträge auf eine Ausfuhrgenehmigung für Kunstwerke, für die die Staatsgemäldesammlungen zentral für Bayern sind. Mehr als 830 Anträge mussten die Experten seit Einführung des Gesetzes bearbeiten. In 369 Fällen ging es um die Ausfuhr in Länder der Europäischen Union, bei allen anderen um den Export in Drittstaaten.