Frankfurt/Main - Die Finanzaufsicht Bafin rät Besitzern von Prämiensparverträgen, dringend mögliche Nachzahlungsansprüche zu prüfen. "Insbesondere Inhaberinnen und Inhaber älterer Prämiensparverträge könnten Anspruch auf Nachzahlungen haben", erklärte die Behörde mit Verweis auf einen Entscheid des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang Juli.