Polizei prüft Öffentlichkeitsfahndung
Der Mann war im Januar rund 27 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer damals 16-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Weil die Justiz keine Fluchtgefahr sah und das Urteil noch nicht rechtskräftig war, blieb der Deutsche nach dem Schuldspruch frei und bekam eine Fußfessel. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, wurde das Urteil nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof vor wenigen Tagen rechtskräftig. Am Dienstag sei die Staatsanwaltschaft darüber informiert worden - woraufhin sie die Haft vollstrecken lassen wollte.