Die Landtagswahlen in Bayern sind längst Geschichte, die neue Koalition wird gerade geschmiedet – doch einiges, was vor der Wahl für Aufregung sorgte, ist noch nicht aufgearbeitet. So sorgte die Berichterstattung rund um Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger und die „Flugblatt-Affäre für Aufregung“. Inwieweit sich die Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ an die Vorgaben der Pressestandards hielt, das wird der Deutsche Presserat erst im Dezember erörtern. Dort sind einige Beschwerden eingegangen. Insgesamt 16 Beschwerden sind es, die laut Deutschem Presserat weiterverfolgt werden. Das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle mit Sitz in Berlin teilte dazu mit: „Der Deutsche Presserat wird sich auf seiner Sitzung am 5. Dezember 2023 mit den Beschwerden über die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung im Fall Aiwanger beschäftigen. Wir haben aufgrund von insgesamt 16 Einzelbeschwerden ein Verfahren eingeleitet.“
Flugblatt-Affäre 16 Einzelbeschwerden und ein Verfahren
Kerstin Dolde 27.10.2023 - 11:41 Uhr