Der Deutsche Presserat hat Beschwerden zur Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ über die Flugblatt-Affäre um Hubert Aiwanger als unbegründet zurückgewiesen. Das geht aus einer Mitteilung des Ausschusses vom Dienstag hervor. An dem veröffentlichten Verdacht, der Freie-Wähler-Chef habe in seiner Jugend ein antisemitisches Flugblatt verfasst, bestand ein erhebliches öffentliches Interesse, so die Begründung. Die Vorwürfe standen laut Presserat in eklatantem Widerspruch zu Aiwangers Ämtern als Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Bayerns. Zwar habe der geschilderte Vorgang bereits 35 Jahre zurückgelegen, und Aiwanger sei damals noch nicht volljährig gewesen. Jedoch seien die Vorwürfe so gravierend gewesen, dass darüber berichtet werden durfte, ohne seinen Persönlichkeitsschutz zu verletzen. Auch ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht und eine Vorverurteilung haben nicht vorgelegen. Insgesamt waren 18 Beschwerden beim Presserat eingegangen.