Eine Video-Überwachung der Stellplätze, um den Umweltsündern etwas entgegenzuhalten, sei aufgrund der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes problematisch - so hört man es immer wieder." Das wundert ihn, wie soll das "Blitzen" im Zuge einer Geschwindigkeitsüberwachung dann legitim sein? Der Mann möchte wissen: "Ist das tatsächlich so - oder welche Unterschiede werden da bei der Bewertung gemacht? Warum ist das eine legitim, das andere jedoch grenzwertig?"
Frage des Tages Die Sache mit dem "Blitzen"
Redaktion 12.12.2019 - 22:08 Uhr